Welche Kundenerwartungen impliziert das neue Onlinezugangsgesetz?

Die Mehrheit der Bundesbürger in Deutschland hätte gerne eine digitale Verwaltung bzw. würde vermehrt Online-Verwaltungsangebote nutzen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Mit dem Onlinezugangsgesetz soll die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 bei allen Behörden umgesetzt sein. Die wachsende Erwartungshaltung der Bürger an Online-Dienste hat natürlich auch Auswirkungen auf die digitale Zusammenarbeit aller Dienstleistungsanbieter, somit auch auf Finanzinstitute.

Der Staat 4.0 soll kommen und viele Bundesbürger können es kaum erwarten! Denn dann gehören lange Wartezeiten in angestaubten Behörden der Vergangenheit an – so die Hoffnung aller. Dafür soll das Onlinezugangsgesetz sorgen. Doch was bedeutet dies für Finanzinstitute, wenn selbst der Staat alle Formulare und Anträge online zur Verfügung stellt?

Es ist davon auszugehen, dass viele Kunden diese Möglichkeit der digitalen Zusammenarbeit auf ihre Hausbank vor Ort projizieren werden. Natürlich bieten die Onlinebanking-Portale bereits eine Vielzahl an Möglichkeiten bei der Zusammenarbeit an, aber dennoch besteht ein enormes Potential, insbesondere beim Informations- und Formularaustausch zwischen Bank und Kunde.

Mit einem Extranet könnte der sichere Austausch von Daten bewerkstelligt werden. Im Grunde genommen, ist das Extranet eine Erweiterung des Intranets. Es kann von einer festgelegten Gruppe externer Benutzer passwortgeschützt verwendet werden und bietet bei der Zusammenarbeit viele Vorteile.

Diese Vorteile bietet ein Extranet:

  • Effizienter und sicherer Austausch von Daten
  • Kosten- und Zeiteinsparungen
  • Kundenbindung durch vereinfachte Zusammenarbeit
  • Wichtige Informationen aktuell und auf einen Blick

Deutschland wird digital! Sorgen Sie dafür, dass Ihre Bank auch dabei ist!