Was jeder über Reisekostenabrechnungen wissen sollten

Geschäftsreisen stehen bei vielen Arbeitnehmern auf der Tagesordnung. Ob Kundentermine, Tagung oder Messen, bei allen Dienstreisen liegt eine berufsbedingte Ortsveränderung vor.  

Die wichtigsten Infos zum Thema Geschäftsreisen:

  • Eine Dienstreise gilt als Dienstreise, wenn das Überwinden einer gewissen räumliche Distanz gegeben ist. Beachten Sie, dass eine Dienstreise nicht gleichzusetzen mit dem Dienstgang oder dem Weg zur Arbeit.
  • Das Arbeitszeitengesetz muss bei Geschäftsreisen eingehalten werden.
  • Die Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit, wenn der Vorgesetzte die Nutzung eines Fahrzeugs vorschreibt oder wenn während der Beförderung mit einem Verkehrsmittel geschäftliche Aufgaben erledigt werden müssen.
  • Während der Reise fällt alles unter die Arbeitszeit, was für geschäftlichen Aufgaben aufgewendet wird. Alles andere fällt unter die Ruhezeit.
  • Die Arbeits- und Tarifverträge regeln auch auf einer Geschäftsreise die Vergütungen. Auch hier gilt, am besten vorab informieren, denn nicht alles, was zur Arbeitszeit zählt, muss extra vergütet werden.
  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, seinen Mitarbeitern Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen zu bezahlen. Wem keine Pauschalen gewährt werden, kann Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

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