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Was jeder über Reisekostenabrechnungen wissen sollten

Was jeder über Reisekostenabrechnungen wissen sollten

  • 19.06.2023 10:59
  • Marc Ruoß
  • IT-Consulting

Geschäftsreisen stehen bei vielen Arbeitnehmern auf der Tagesordnung. Ob Kundentermine, Tagung oder Messen, bei allen Dienstreisen liegt eine berufsbedingte Ortsveränderung vor.  

Die wichtigsten Infos zum Thema Geschäftsreisen:

  • Eine Dienstreise gilt als Dienstreise, wenn das Überwinden einer gewissen räumliche Distanz gegeben ist. Beachten Sie, dass eine Dienstreise nicht gleichzusetzen mit dem Dienstgang oder dem Weg zur Arbeit.
  • Das Arbeitszeitengesetz muss bei Geschäftsreisen eingehalten werden.
  • Die Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit, wenn der Vorgesetzte die Nutzung eines Fahrzeugs vorschreibt oder wenn während der Beförderung mit einem Verkehrsmittel geschäftliche Aufgaben erledigt werden müssen.
  • Während der Reise fällt alles unter die Arbeitszeit, was für geschäftlichen Aufgaben aufgewendet wird. Alles andere fällt unter die Ruhezeit.
  • Die Arbeits- und Tarifverträge regeln auch auf einer Geschäftsreise die Vergütungen. Auch hier gilt, am besten vorab informieren, denn nicht alles, was zur Arbeitszeit zählt, muss extra vergütet werden.
  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, seinen Mitarbeitern Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen zu bezahlen. Wem keine Pauschalen gewährt werden, kann Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

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