Geschäftsreisen stehen bei vielen Arbeitnehmern auf der Tagesordnung. Ob Kundentermine, Tagung oder Messen, bei allen Dienstreisen liegt eine berufsbedingte Ortsveränderung vor.
Die wichtigsten Infos zum Thema Geschäftsreisen:
- Eine Dienstreise gilt als Dienstreise, wenn das Überwinden einer gewissen räumliche Distanz gegeben ist. Beachten Sie, dass eine Dienstreise nicht gleichzusetzen mit dem Dienstgang oder dem Weg zur Arbeit.
- Das Arbeitszeitengesetz muss bei Geschäftsreisen eingehalten werden.
- Die Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit, wenn der Vorgesetzte die Nutzung eines Fahrzeugs vorschreibt oder wenn während der Beförderung mit einem Verkehrsmittel geschäftliche Aufgaben erledigt werden müssen.
- Während der Reise fällt alles unter die Arbeitszeit, was für geschäftlichen Aufgaben aufgewendet wird. Alles andere fällt unter die Ruhezeit.
- Die Arbeits- und Tarifverträge regeln auch auf einer Geschäftsreise die Vergütungen. Auch hier gilt, am besten vorab informieren, denn nicht alles, was zur Arbeitszeit zählt, muss extra vergütet werden.
- Es besteht keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, seinen Mitarbeitern Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen zu bezahlen. Wem keine Pauschalen gewährt werden, kann Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
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