Die Reisekostenabrechnung ist eine Zusammenstellung aller Kosten, die einem Finanzinstitut oder einem Unternehmen durch eine Geschäftsreise entstanden sind. Zu den Reisekosten gehören die Übernachtungskosten, der Verpflegungsmehraufwand, die Fahrtkosten sowie Reisenebenkosten.
Als Geschäftsreise gelten beispielsweise Kundenbesuche außerhalb der Stadtgrenze, Fahrten zu Messen, Schulungen, Kongressen oder zu anderen Firmenstandorten.
Damit Arbeitnehmern die Reisekosten lohnsteuerfrei erstattet bekommen und die Unternehmen die Reisekosten steuerlich geltend machen können, muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass es sich um eine Dienstreise gehandelt hat. Dazu wird eine Reisekostenabrechnung erstellt, in der alle Kosten, die entsprechenden Belege und Quittungen aufgeführt sind. Alle Belege müssen entsprechend aufbewahrt bzw. archiviert werden.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, eine Reisekostenabrechnung zu erstellen. Das heißt, Firmen müssen ihren Mitarbeitern keine Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen zahlen. In dem Fall können die Angestellten die entstandenen Kosten bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Mit Bank-Media Reisekosten lassen sich alle Geschäftsreisen schnell, einfach und gesetzlich aktuell abrechnen. Vom Reiseantrag bis zur Abrechnung – alle Daten sind im Bank-Media Intranetportal sofort online abrufbar. Selbstverständlich sind alle Pauschalen und Berechnungswerte stets auf dem neusten gesetzlichen Stand.
Übrigens, es werden nicht alle Kosten im Rahmen einer Geschäftsreise erstattet. Folgende Aufwendungen werden nicht erstattet:
- Bußgelder (Schwarzfahren, Blitzer, Falschparken…)
- Minibar im Hotel
- Pay-TV
- Kosten für zusätzliches Gepäck (Koffer)
- Massagen